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Bei Gründung im Laufe des Jahres gilt ein anteiliger Grenzwert.

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Berechnung auf Basis der gesetzlichen Grenzwerte 2025. Für verbindliche Aussagen zur Umsatzsteuerpflicht wende dich an einen Steuerberater.

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Häufige Fragen

Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?
Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 EUR lag (Stand 2025). Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer-Ausweis und musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Im Gegenzug kannst du aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Die Grenze wurde zum 1.1.2025 von 22.000 EUR auf 25.000 EUR angehoben.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmer-Grenze ueberschreite?
Überschreitest du die 25.000-EUR-Grenze im laufenden Jahr, wirst du ab dem nächsten Kalenderjahr automatisch umsatzsteuerpflichtig. Du musst dann 19% bzw. 7% Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen, regelmäßige Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen und die eingenommene Steuer abführen. Gleichzeitig kannst du ab diesem Zeitpunkt Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben abziehen.
Wie wird die Grenze bei Gründung im Laufe des Jahres berechnet?
Bei einer Gründung nach dem 1. Januar gilt eine anteilige Grenze: Die 25.000 EUR werden durch 12 geteilt und mit den verbleibenden Kalendermonaten bis Jahresende multipliziert. Wer zum Beispiel im Juli gründet, hat noch 6 Monate und eine anteilige Grenze von 12.500 EUR. Dieser Rechner berechnet den anteiligen Grenzwert automatisch anhand des eingegebenen Gründungsmonats.

Kleinunternehmer-Grenze 2025: Was du wissen musst

Die Kleinunternehmer-Regelung ist für viele Selbstständige und Gründer eine attraktive Option: keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, keine Voranmeldungen, weniger Bürokratie. Seit 2025 gilt eine erhöhte Grenze von 25.000 EUR Vorjahresumsatz — eine Anhebung gegenüber den bisherigen 22.000 EUR.

Besonders wichtig ist die anteilige Berechnung im Gründungsjahr. Wer nicht zum 1. Januar startet, hat weniger Monate und damit einen entsprechend niedrigeren Grenzwert. Dieser Rechner ermittelt deinen individuellen Grenzwert automatisch und zeigt dir per Ampel-Anzeige, wie nah du der Grenze bist. So erkennst du frühzeitig, ob du deine Preise oder Auftragsvolumina anpassen musst.

Beachte: Überschreitest du die Grenze, musst du ab dem Folgejahr Umsatzsteuer ausweisen. Dann lohnt es sich, den Umsatzsteuer-Rechner zu nutzen, um Netto- und Bruttobeträge korrekt zu kalkulieren. Für die steuerliche Gesamtplanung hilft zusätzlich der Rücklagen-Rechner, damit Steuerzahlungen am Jahresende keine Überraschung werden.