Einkommensteuer als Selbstständiger: Rücklagen richtig planen
Anders als Angestellte haben Selbstständige keinen Arbeitgeber, der die Steuer automatisch einbehält.
Die Einkommensteuer wird stattdessen einmal jährlich veranlagt — wer keine Rücklagen gebildet
hat, steht nach dem Steuerbescheid schnell vor einem Problem. Als Daumenregel gilt: 25 bis 35% des
Gewinns für Steuern und Sozialabgaben beiseitelegen.
Dieser Schätzer berechnet auf Basis deines zu versteuernden Einkommens eine Orientierungsgröße für
deine monatliche Steuerrücklage. Das zu versteuernde Einkommen ist dein Jahresgewinn minus
abzugsfähige Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Der Grundfreibetrag von 11.784 EUR (2025)
wird automatisch abgezogen — auf den darunter liegenden Teil fällt keine Steuer an.
Für eine vollständige Rücklagenplanung empfiehlt sich der
Rücklagen-Rechner, der neben der Steuer auch
Krankenversicherung und Altersvorsorge einbezieht. Den passenden Stundensatz, mit dem du deine
Steuerbelastung von Anfang an einkalkulierst, findest du mit dem
Stundensatz-Rechner.